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Büro & Homeoffice — September 7, 2026

Wie viel Home-Office-Pauschale kann ich 2026 steuerlich absetzen?

techracker — 2 Min Lesezeit

Direktantwort: Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 unverändert 6 Euro pro Home-Office-Tag, gedeckelt auf maximal 210 Tage im Jahr — macht in Summe höchstens 1.260 Euro pro Jahr. Ein eigenes, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist dafür ausdrücklich nicht nötig; auch der Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer zählen.

Voraussetzungen im Detail

  • Die berufliche Tätigkeit muss an diesem Tag überwiegend in der häuslichen Umgebung ausgeübt werden
  • An diesem Tag darf keine erste Tätigkeitsstätte (z. B. das Büro des Arbeitgebers) aufgesucht werden
  • Kein eigenes Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinn erforderlich — anders als bei der separaten, strengeren Regelung zum “häuslichen Arbeitszimmer”
  • Die Pauschale gilt pro Tag, nicht pro Stunde — auch ein kurzer Home-Office-Vormittag zählt als voller Tag, solange kein anderer Arbeitsort aufgesucht wird

Warum die Pauschale nicht automatisch bares Geld bringt

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung. Sie wirkt sich aber nur dann tatsächlich steuermindernd aus, wenn deine gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale plus alle anderen beruflichen Ausgaben wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro liegen. Diesen Betrag zieht das Finanzamt ohnehin automatisch ab, ganz ohne Nachweis. Erst darüber hinausgehende Werbungskosten senken die Steuerlast zusätzlich.

Rechenbeispiel

Home-Office-Tage im JahrHomeoffice-Pauschale
50 Tage300 €
100 Tage600 €
150 Tage900 €
210 Tage und mehr1.260 € (Höchstbetrag)

Ob sich das am Ende auszahlt, hängt wie beschrieben davon ab, ob die Summe aller Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreitet. Bei niedrigen sonstigen Werbungskosten kann es sein, dass die Homeoffice-Pauschale die Steuerlast trotzdem nicht senkt, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohnehin schon greift.

Wichtig für Arbeitgeber-Zahlungen

Die Homeoffice-Pauschale ist ein reiner Steuerabzug in der privaten Einkommensteuererklärung — sie läuft nicht über die Lohnabrechnung. Ein Arbeitgeber kann sie nicht einfach als steuerfreie Zusatzzahlung an Beschäftigte auszahlen; das wäre steuerlich ein anderer Vorgang mit eigenen Regeln.

FAQ

Kann ich Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer gleichzeitig geltend machen?

An Tagen, an denen die strengeren Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, kann stattdessen diese Regelung günstiger sein. Für alle übrigen Home-Office-Tage bleibt die 6-Euro-Pauschale die einfachere Variante ohne Nachweispflicht für ein separates Zimmer.

Muss ich meine Home-Office-Tage nachweisen?

Eine formlose eigene Aufstellung (z. B. Kalendernotizen) reicht in der Regel aus. Ein aufwendiger amtlicher Nachweis ist nicht vorgeschrieben, das Finanzamt kann die Angaben aber im Einzelfall plausibilisieren.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 | Datenquellen: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, aktuelle Angaben zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag | Verwandte Artikel: Muss mein Arbeitgeber die Home-Office-Ausstattung bezahlen?

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